Immobilienbewertung von Wohnungen & Grundstücken.

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Das Liegenschaftsbewertungsgesetz

In Österreich ist das Liegenschaftsbewertungsgesetz zur Ermittlung des Wertes (Bewertung) von Liegenschaften, von damit verbundenen Rechten und darauf ruhenden Lasten in allen gerichtlichen Verfahren heranzuziehen.

Dieses Bundesgesetz beschränkt sich darauf, einen rechtlichen Rahmen zu setzen, ohne dabei die Tätigkeiten im Zuge von Bewertungen detailliert zu beschreiben. Im Allgemeinen wird bei der Bewertung einer Immobilie deren Verkehrswert ermittelt. Dabei handelt es sich um jenen Wert (Preis), der bei einer Veräußerung der Sache üblicherweise im redlichen Geschäftsverkehr für sie erzielt werden kann. Besondere Wertzumessungen sind bei der Ermittlung des Verkehrswertes außer Betracht zu lassen.

Für die Bewertung sind Wertermittlungsverfahren anzuwenden, die dem jeweiligen Stand der Wissenschaft entsprechen. Als solche Verfahren gelten insbesondere: - Vergleichswertverfahren (§ 4 LBG) - Ertragswertverfahren (§ 5 LBG) - Sachwertverfahren (§ 6 LBG) Beim Vergleichswertverfahren wird der Wert einer Liegenschaft durch Vergleich mit tatsächlich erzielten Kaufpreisen vergleichbarer Liegenschaften (Vergleichswert) ermittelt. Zum Vergleich sind Kaufpreise heranzuziehen, die im redlichen Geschäftsverkehr in zeitlicher Nähe zum Bewertungsstichtag in vergleichbaren Gebieten erzielt wurden. Preisschwankungen aufgrund des zeitlichen Abstandes sowie abweichende Eigenschaften der Immobilie und geänderte Marktverhältnisse werden auf den Wert durch Zu- oder Abschläge berücksichtigt.

Im Sachwertverfahren wird der Wert einer Liegenschaft durch Zusammenzählung des Bodenwertes, des Bauwertes und des Wertes sonstiger Bestandteile ermittelt. Dabei wird der Bodenwert in der Regel als Vergleichswert durch Heranziehung von Kaufpreisen vergleichbarer Liegenschaften ermittelt. Auch beim Ertragswertverfahren ist im Regelfall der Bodenwert zur Verzinsung des Bodenwertes im Vergleichswertverfahren zu ermitteln.