Rechtsanwälte sind spezialisiert auf Liegenschafts- & Immobilienrecht.

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Augen auf beim Immobilienkauf

Wenn in Österreich Liegenschaftstransaktionen vorgenommen werden, sind zahlreiche gesetzliche Bestimmungen zu beachten, die einen Überblick ohne juristischer Expertise durch einen Rechtsanwalt in den meisten Fällen unmöglich machen. Bedeutsam ist die richtige und vollständige Vertragsgestaltung, die sämtliche problematische Aspekte erkennt und, wenn möglich bereinigt, andernfalls weitere Preisverhandlungen sinnvoll werden.

Mit juristischer Beratung sparen Sie Geld.

Für die meisten Menschen ist der Kauf eines Grundstückes, eines Hauses oder einer Eigentumswohnung die größte und kostspieligste Anschaffung im Leben. Die Notarinnen und Notare können die gesamte Abwicklung vornehmen:
Von der Beratung über die Vertragserrichtung. Von der Abwicklung der Treuhandschaft über die grundbücherliche Durchführung. Von der Berechnung und Abfuhr der Steuern und Gebühren bis zur Beglaubigung der Unterschriften.

Schritt 1: Rat beim Rechtsberater
Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie sollten alle Schritte gut überlegt sein - professionelle Unterstützung ist gefragt. So können Unsicherheiten aus dem Weg geräumt werden.

Schritt 2: Prüfung des Grundstücks
Der Notar kann bei der Grundbucheinsicht prüfen, ob der Verkäufer tatsächlich Eigentümer ist, ob das Grundstück lastenfrei ist oder ob Auflagen oder Belastungen mit dem Objekt verbunden sind – von Wegbenützungsrechten bis hin zu Hypotheken. Der Notar berät auch bei Bebauungsplänen, Wohnbauförderungen, Bauverhandlungen oder Nachbarschaftsrechten.

Schritt 3: Kaufvertrag
Nach Beratung der Partei kann der Notar den Vertrag aufsetzen. Als unparteiischer Verfasser des Kaufvertrages ist der Notar beiden Seiten verpflichtet und sorgt für klare Rechtsverhältnisse.

Schritt 4: Treuhandschaft
Die Übernahme von Treuhandschaften gehört zu den täglichen Aufgaben des Notars. Es geht darum, den Kaufpreis in Verwahrung zu nehmen und erst dann auszufolgen, wenn der Käufer sicher ins Grundbuch kommt.

Schritt 5: Grundbuchseintragung
Der Notar kann das Grundbuchsgesuch einbringen. Der Beschluss über die Eintragung des Eigentumsrechtes wird den Vertragsparteien und dem Notar zugestellt. Der Käufer erhält vom Notar einen Grundbuchauszug, in dem er als neuer Eigentümer aufscheint.